Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • ZWEITER TEIL DIE FEIER DES CHRISTLICHEN MYSTERIUMS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE
      • ZWEITES KAPITEL DIE SAKRAMENTE DER HEILUNG
        • ARTIKEL 5 DIE KRANKENSALBUNG
          • II Wer empfängt und wer spendet die Krankensalbung?
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II Wer empfängt und wer spendet die Krankensalbung?

 

Im Falle schwerer Erkrankung

 

1514 Die Krankensalbung „ist nicht nur das Sakrament derer, die sich in äußerster Lebensgefahr befinden. Daher ist der rechte Augenblick für ihren Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten" (SC 73) [Vgl. CIC, cann. 1004, § 1; 1005; 1007; CCEO, can. 738].

 

1515 Wenn ein Kranker, der die Salbung empfangen hat, wieder gesund wird, kann er, falls er wiederum schwer erkrankt, dieses Sakrament von neuem empfangen. Im Laufe der gleichen Krankheit darf dieses Sakrament wiederholt werden, wenn der Zustand sich verschlimmert. Es ist angebracht, die Krankensalbung zu empfangen, wenn man vor einer schweren Operation steht. Das gleiche gilt für Betagte, deren Kräfte zu versagen beginnen.

 

„..... rufe er die Presbyter der Kirche zu sich"

 

1516 Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung [Vgl. K. v. Trient: DS 1697; 1719;  CIC, can. 1003; CCEO, can, 739, § 1]. Die Seelsorger haben die Pflicht, die Gläubigen über die heilsamen Wirkungen dieses Sakramentes zu unterrichten. Die Gläubigen sollen die Kranken ermutigen, nach dem Priester zu rufen, um dieses Sakrament zu empfangen. Die Kranken sollen sich darauf vorbereiten, es in guter innerer Verfassung anzunehmen. Ihre Seelsorger und die ganze Pfarrgemeinde sollen ihnen dabei helfen und sie besonders mit Gebet und brüderlicher Aufmerksamkeit begleiten.

 





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