Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • DRITTER TEIL DAS LEBEN IN CHRISTUS
    • ERSTER ABSCHNITT DIE BERUFUNG DES MENSCHEN: DAS LEBEN IM HEILIGEN GEIST
      • ERSTES KAPITEL DIE WÜRDE DES MENSCHEN
        • ARTIKEL 6 DAS GEWISSEN
          • III Nach dem Gewissen entscheiden
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III Nach dem Gewissen entscheiden

 

1786 Vor eine sittliche Entscheidung gestellt, kann das Gewissen in Übereinstimmung mit der Vernunft und dem göttlichen Gesetz richtig urteilen oder, falls es sich an beides nicht hält, irren.

 

1787 Der Mensch steht zuweilen vor Situationen, die das Gewissensurteil unsicher und die Entscheidung schwierig machen. Er soll jedoch stets nach dem Richtigen und Guten suchen und den Willen Gottes, der im göttlichen Gesetz zum Ausdruck kommt, erkennen.

 

1788 Zu diesem Zweck bemüht sich der Mensch, seine Erfahrungen und die Zeichen der Zeit mit Hilfe der Tugend der Klugheit, der Ratschläge sachkundiger Menschen und mit Hilfe des Heiligen Geistes und seiner Gaben richtig zu deuten.

 

1789 In allen Fällen gelten die folgenden Regeln:

- Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit daraus etwas Gutes hervorgehe.

- Die „Goldene Regel": „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen" (Mt 7,12) [Vgl. Lk 6,31; Tob 4,15].

- Die christliche Liebe achtet immer den Nächsten und sein Gewissen:

 

„Wenn ihr euch ... gegen eure Brüder versündigt und ihr ... Gewissen verletzt, versündigt ihr euch gegen Christus" (1 Kor 8,12). „Es ist nicht gut ... etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt" (Röm 14,21).

 

 





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