Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • DRITTER TEIL DAS LEBEN IN CHRISTUS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE ZEHN GEBOTE
      • ZWEITES KAPITEL „DU SOLLST DEINEN NÄCHSTEN LIEBEN WIE DICH SELBST"
        • ARTIKEL 7 DAS SIEBTE GEBOT
          • III Soziallehre der Kirche
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III Soziallehre der Kirche

 

2419 „Die christliche Offenbarung ... führt ... zu einem tieferen Verständnis der Gesetze des gesellschaftlichen Lebens" (GS 23, 1). Die Kirche erhält durch das Evangelium die volle Offenbarung der Wahrheit über den Menschen. Wenn sie ihren Auftrag, das Evangelium zu verkünden, erfüllt, bescheinigt sie dem Menschen im Namen Christi seine Würde und seine Berufung zu personaler Gemeinschaft; sie lehrt ihn die Forderungen der Gerechtigkeit und der Liebe, die der göttlichen Weisheit entsprechen.

 

2420 Die Kirche fällt auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet ein sittliches Urteil, „wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen" (GS 76,5). Im Bereich der Moral hat sie eine andere Sendung als die staatliche Gewalt: Die Kirche kümmert sich um die zeitlichen Belange des Gemeinwohls, weil diese auf das höchste Gut, unser letztes Ziel, hinge ordnet sind. Sie ist bestrebt, die richtige Einstellung zu den irdischen Gütern und den gesellschaftlich wirtschaftlichen Beziehungen zu verbreiten.

 

2421 Die Soziallehre der Kirche entwickelte sich im 19. Jahrhundert, veranlaßt durch die Konfrontation des Evangeliums mit der modernen Industriegesellschaft, ihren neuen Strukturen zur Herstellung von Verbrauchsgütern, ihrer neuen Auffassung von der Gesellschaft, dem Staat und der Autorität und ihren neuen Arbeits- und Eigentumsformen. Die Entwicklung der Wirtschafts- und Soziallehre der Kirche bezeugt den bleibenden Wert der kirchlichen Lehrtätigkeit sowie den wahren Sinn ihrer stets lebendigen und wirksamen Überlieferung [Vgl. CA 3].

 

2422 Die Soziallehre der Kirche besteht aus einem Lehrgefüge, das sich dadurch bildet, daß die Kirche die geschichtlichen Ereignisse unter dem Beistand des Heiligen Geistes im Licht der gesamten Offenbarung Christi deutet [Vgl. SRS 1;41]. Diese Lehre wird für Menschen guten Willens umso annehmbarer, je stärker sich die Gläubigen in ihrem Verhalten von ihr bestimmen lassen.

 

2423 Die Soziallehre der Kirche legt Grundsätze für die Reflexion vor, erarbeitet Maßstäbe des Urteilens und gibt Wegweisungen zum Handeln.

Jedes System, in dem die gesellschaftlichen Beziehungen ausschließlich durch wirtschaftliche Faktoren bestimmt werden, widerspricht der Natur der menschlichen Person und ihrer Handlungen [Vgl. CA 24].

 

2424 Eine Theorie, die den Profit zur alleinigen Regel und zum letzten Zweck aller wirtschaftlichen Tätigkeit macht, ist sittlich unannehmbar. Ungezügelte Geldgier zieht böse Folgen nach sich. Sie ist eine der Ursachen der zahlreichen Konflikte, die die Gesellschaftsordnung stören [Vgl. GS 63,3; LE 7; CA 35].

Systeme, die „um einer kollektivistischen Organisation des Produktionsprozesses willen grundlegende Rechte der Einzelpersonen und der Gruppen hintansetzen", widersprechen der Würde des Menschen (GS 65,2). Alles, was die Menschen zu bloßen Profitmitteln erniedrigt, knechtet den Menschen, führt zur Vergötzung des Geldes und trägt zur Ausbreitung des Atheismus bei. „Ihr könnt nicht beiden dienen, Gott und dem Mammon" (Mt 6,24; Lk 16,13).

 

2425 Die Kirche hat die totalitären und atheistischen Ideologien abgelehnt, die in neuerer Zeit mit dem „Kommunismus" oder dem „Sozialismus" einhergingen. Andererseits hat sie in der Handlungsweise des „Kapitalismus" den Individualismus und den absoluten Primat der Marktgesetze über die menschliche Arbeit abgelehnt [Vgl. CA 10; 13; 44]. Die ausschließliche Regulierung der Wirtschaft durch zentralistische Planung verdirbt die gesellschaftlichen Beziehungen von Grund auf; ihre ausschließliche Regulierung durch das Gesetz des freien Marktes verstößt gegen die soziale Gerechtigkeit, denn „es gibt ... unzählige menschliche Bedürfnisse, die keinen Zugang zum Markt haben" (CA 34). Deshalb ist auf eine vernünftige Regelung des Marktes und der wirtschaftlichen Unternehmungen hinzu wirken, die sich an die rechte Wertordnung hält und auf das Wohl aller ausgerichtet ist.

 





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