Index   Back Top Print

[ DE  - EN  - ES  - FR  - IT  - LA  - PT ]

APOSTOLISCHES SCHREIBEN
INTER MUNERA ACADEMIARUM

ZUM EWIGEN GEDENKEN
JOHANNES PAULS II.

 

1. Unter den Aufgaben der von den Päpsten im Lauf der Jahrhunderte gegründeten Akademien ragt besonders die philosophische und theologische Forschung hervor.

In meiner letzten Enzyklika Fides et ratio räumte ich auch dem Dialog zwischen Theologie und Philosophie einen besonderen Stellenwert ein und brachte deutlich meine Wertschätzung der Gedankenwelt des hl. Thomas von Aquin zum Ausdruck, deren zeitlose Neuigkeit ich dadurch anerkenne (vgl. 13–44).

Zu Recht darf dieser der »Apostel der Wahrheit« genannt werden (44). In der Tat besteht nämlich die Anschauungsweise des »Doctor Angelicus« (des engelsgleichen Lehrers) in der Sicherheit, daß Glaube und Vernunft in besonderem Einklang stehen (vgl. 43): »Daher muß die Vernunft des Gläubigen eine natürliche, wahre und stimmige Kenntnis der geschaffenen Dinge, der Welt und des Menschen besitzen, die auch Gegenstand der göttlichen Offenbarung sind; mehr noch: die Vernunft des Gläubigen muß in der Lage sein, diese Kenntnis begrifflich und in der Form der Argumentation darzulegen« (66).

2. Am Vorabend des Dritten Jahrtausends zeigt die gesamte kulturelle Situation ein verändertes Bild. Es sind wichtige anthropologische Erkenntnisse von großer Bedeutung, aber auch schwerwiegende Veränderungen in der Art und Weise festzustellen, die Situation des Menschen gegenüber Gott, den Mitmenschen und der gesamten Schöpfung zu erfassen. In erster Linie erwächst unserer Zeit eine größere Herausforderung aus der weiten und zunehmenden Distanz zwischen Glauben und Vernunft, zwischen Evangelium und Kultur. Die Forderungen, die diesem weiten Bereich gewidmet werden, werden vor dem Hintergrund der Neuevangelisierung von Tag zu Tag mehr. Tatsächlich stehen der Heilsbotschaft auch viele Hindernisse entgegen, die von einer irrtümlichen Betrachtungsweise der Dinge sowie einem gravierenden Mangel angemessener Bildungsmöglichkeiten herrühren.

3. Ein Jahrhundert nach der Veröffentlichung der Enzyklika Aeterni Patris meines Vorgängers Papst Leo XIII., die den Anfang eines neuen Aufschwungs für die Neubelebung der philosophischen und theologischen Studien und des Verhältnisses zwischen Glauben und Vernunft bezeichnete, möchte ich unter Berücksichtigung der heutigen geistigen Strömungen sowie der seelsorglichen Anforderungen der Kirche den in diesem Bereich tätigen Päpstlichen Akademien einen neuen Impuls verleihen.

Daher habe ich in Anerkennung des seit Jahrhunderten von den Mitgliedern der Päpstlichen Theologischen Akademie in Rom sowie von der Päpstlichen Akademie des hl. Thomas von Aquin und der Katholischen Religion vollbrachten Werks entschieden, die diesen Päpstlichen Akademien zu Grunde liegenden Statuten zu erneuern, wodurch sich ihr philosophisches und theologisches Wirken zum Nutzen der pastoralen Sendung des Nachfolgers Petri und der gesamten Kirche noch wirkungsvoller entfalten soll.

4. Die Päpstliche Akademie des hl. Thomas von Aquin

 »Doctor Humanitatis« (Lehrer der Menschheit), so nennen wir den hl. Thomas von Aquin, weil er stets bereit war, die Werte aller Kulturen zu übernehmen (Ansprache an die Teilnehmer des 8. Internationalen Thomistischen Kongresses, 13. September 1980, in: Insegnamenti, III, 2 [1980)] 609). Im kulturellen Umfeld unserer Zeit erscheint es durchaus angebracht, jenen Teil der thomistischen Lehre sorgfältiger zum Ausdruck zu bringen, der über die Menschheit handelt, da die Aussagen über die Menschenwürde und den Gebrauch der Vernunft, welche dem Glauben völlig ebenbürtig ist, den hl. Thomas zum Lehrer für unsere Zeit haben werden lassen. Gerade die Menschen unserer Zeit scheinen sich über die Frage: »Was ist der Mensch?« Gedanken zu machen. Wenn ich also diese Bezeichnung (»Doctor Humanitatis«) aufgreife, folge ich der durch das II. Vatikanische Konzil vorgegebenen Linie sowohl hinsichtlich des Gebrauchs der thomistischen Lehre bei der philosophischen und theologischen Ausbildung der Priester (Dekret Optatam Totius, 6) als auch hinsichtlich der anzustrebenden Harmonie und Übereinstimmung zwischen Glauben und Vernunft bei den Universitätsstudien (Erklärung Gravissimum Educationis, 10).

In meiner erst vor kurzem veröffentlichten Enzyklika Fides et ratio wollte ich die mit den Worten Aeterni Patris (4. August 1879, in: ASS 11 [1878–1879] 97–115) beginnende Enzyklika meines Vorgängers Leo XIII. in Erinnerung rufen, die eine wahre Glanzleistung darstellt. »Der große Papst griff die Lehre des I. Vatikanischen Konzils über das Verhältnis von Glaube und Vernunft auf und entwickelte sie weiter, indem er zeigte, daß das philosophische Denken ein grundlegender Beitrag zum Glauben und zur theologischen Wissenschaft ist. Nach über einem Jahrhundert haben viele in jenem Text enthaltene Hinweise sowohl unter praktischem wie unter pädagogischem Gesichtspunkt nichts von ihrer Bedeutung eingebüßt; das gilt zuallererst für die Bedeutung in bezug auf den unvergleichlichen Wert der Philosophie des hl. Thomas. Das Denken des ›Doctor Angelicus‹ neu vorzulegen erschien Papst Leo XIII. als der beste Weg, mit der Philosophie wieder so umzugehen, daß sie mit den Ansprüchen des Glaubens übereinstimmt« (Fides et ratio, 57). Diese denkwürdige Enzyklika trug den Titel Epistula encyclica de Philosophia christiana ad mentem sancti Thomae Aquinatis Doctoris Angelici in scholis catholicis instauranda.

Leo XIII. war es, der zur Verwirklichung der Anregungen dieser Enzyklika die Römische Akademie des hl. Thomas von Aquin ins Leben rief (Apostolisches Schreiben Iampridem an Kardinal Antonio De Luca, 15. Oktober 1879). Im darauffolgenden Jahr verfaßte er anläßlich der aufgenommenen Arbeiten ein Glückwunschschreiben an die Kardinäle, die dieser neuen Akademie vorstanden (Apostolisches Schreiben vom 21. November 1880). Fünfzehn Jahre später approbierte er die Statuten und erließ weitere Normen und Regeln (Apostolisches Breve Quod iam inde, 9. Mai 1895). Der hl. Pius X. hat in seiner am 23. Januar 1904 veröffentlichten Enzyklika In praecipuis laudibus die Privilegien und die Satzung der Akademie bestätigt. Die Statuten wurden am 11. Februar 1916 unter BenediktXV. und später nochmals unter Pius XI. verbessert, vervollständigt und erneut approbiert. Letzterer hat am 10.Januar 1934 der Akademie des hl. Thomas von Aquin die Päpstliche Akademie der Katholischen Religion aufgrund der stark veränderten Zeitumstände angegliedert, die bereits 1801 von P. Giovanni Fortunato Zamboni gegründet worden war. Gerne denke ich an Achille Ratti (1882) und Giovanni Battista Montini (1922), die damals als junge Priester in der Römischen Akademie des hl. Thomas ihren Studienabschluß der »Laurea« in thomistischer Philosophie erworben haben. Sie gelangten später zur höchsten kirchlichen Würde und nahmen als Päpste die Namen Pius XI. und Paul VI. an.

Um die in meiner Enzyklika hervorgehobenen Anregungen in die Tat umzusetzen, schien es mir angebracht, die Satzungen der Päpstlichen Akademie des hl. Thomas zu erneuern, damit sie ein noch wirkungsvolleres Werkzeug zum Nutzen der Kirche und der gesamten Menschheit sei. Unter den heutigen kulturellen Gegebenheiten, die ich oben beschrieben habe, scheint es angebracht, ja sogar notwendig zu sein, daß diese Akademie gleichsam als ein zentrales und internationales Forum wirkt, welches sich der Vertiefung und genaueren Erforschung des hl. Thomas widmet, so daß die metaphysische Wirklichkeit des actus essendi (Daseinsakt), welche die ganze Philosophie und Theologie des »Doctor Angelicus« durchdringt, in einen Dialog mit den so vielfältigen Impulsen der heutigen Bildungs- und Wissenschaftswelt treten kann.

Mit vollem Wissen und nach reiflicher Überlegung sowie kraft der Fülle meiner Apostolischen Vollmacht approbiere ich daher mit diesem Schreiben in endgültiger Form die in rechter Weise ausgearbeiteten und erneut überprüften Statuten der Päpstlichen Akademie des hl. Thomas von Aquin und verleihe ihnen die Kraft Apostolischen Rechts.

5. Die Päpstliche Theologische Akademie

Die Kirche als Lehrerin der Wahrheit hat stets die Theologie mit großem Einsatz und zu jeder Zeit durch Studien gepflegt, und sie ist bemüht, daß Kleriker und Gläubige, besonders aber jene, die zu einem theologischen Dienst berufen sind, darin vollständig ausgebildet werden. Am Anfang des 18. Jahrhunderts wurde in Rom unter meinem Vorgänger seligen Angedenkens, Klemens XI., die Theologische Akademie gegründet. Sie ist Sitz der theologischen Wissenschaften und Nährerin der noblen Geister. Aus ihr geht sozusagen wie aus einer Quelle all das hervor, was für die katholische Sache von reichem Nutzen ist. Diese Lehranstalt hat nun der besagte Papst durch ein Schreiben vom 23. April 1718 kanonisch errichtet und mit Privilegien ausgestattet. Ebenso hat mein Vorgänger, Benedikt XIII., als er Kardinal war, »summa cum animi […] iucunditate« (mit übergroßer Freude des Geistes; vgl. Apostolisches Schreiben vom 6. Mai 1726) die Versammlungen und Übungen der genannten Akademie besucht. Er erwog, »wie viel Glanz und Auszeichnung und wie viel Nutzen nicht nur der Stadt Rom, sondern der ganzen christlichen Welt zukommen würde, wenn diese Akademie durch Ausstattung mit neuen und wirksameren Hilfsmitteln Festigung erführe, dank welcher sie auf festerem Fundament stünde und so immer mehr Fortschritt verbuchen könnte« (vgl. ebd.). So hatte er also nicht nur die von Klemens XI. gegründete Akademie bestätigt, sondern er hatte sie auch gleichzeitig mit seinem großen Wohlwollen bedacht. Auch Klemens XIV. war später dieser Theologischen Akademie in Anerkennung der ausgezeichneten und überreichen Früchte, die sie bisher hervorgebracht hatte, sehr großzügig und wohlwollend gesonnen. Schließlich vollendete mein Vorgänger Gregor XVI. seligen Angedenkens das Werk und approbierte am 26. Oktober 1838 kraft seiner Apostolischen Vollmacht die auf weise Erfahrung gründenden Statuten. Nun aber erschien es wieder sinnvoll, die Satzungen zu überarbeiten und neu herauszugeben, um den Anforderungen unserer Zeit besser Genüge zu leisten. Heutzutage besteht nämlich die Hauptaufgabe der Theologie darin, den Dialog zu fördern und die Lehre der Offenbarung und des Glaubens immer mehr zu vertiefen. Es wurde nun die Bitte an mich gerichtet, die neuen Satzungen zu billigen, und es ist auch mein Wunsch und mein Anliegen, daß die Qualität dieses großartigen Studienzentrums immer mehr zunimmt. In diesem Sinne approbiere ich durch dieses Schreiben in endgültiger Form die in rechter Weise ausgearbeiteten und erneut überprüften Statuten der Päpstlichen Theologischen Akademie und verleihe ihnen die Kraft Apostolischen Rechts.

6. Hiermit ordne ich an, daß dieses von mir in Form eines Motu proprio erlassene Dekret, sofern dem nicht irgend etwas entgegensteht, dauerhaft in Kraft trete.

Gegeben zu St. Peter in Rom am 28. Januar, dem Gedenktag des hl. Thomas von Aquin, im Jahre 1999, dem 21. meines Pontifikates.

JOHANNES PAUL PP. II.

  

©  Copyright 1999 - Libreria Editrice Vaticana

  



Copyright © Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana