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BOTSCHAFT AN DEN PRÄSIDENTEN
DER 53. SITZUNG DER GENERALVERSAMMLUNG DER VEREINTEN NATIONEN

 

An Seine Exzellenz
Herrn Didier Opertti Badán
Präsident der dreiundfünfzigsten Sitzung der Generalversammlung
der Organisation der Vereinten Nationen

Mit besonderer Freude nehme ich durch diese Botschaft teil an der Fünfzigjahrfeier der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Organisation der Vereinten Nationen, Hüterin eines der kostbarsten und bedeutendsten Dokumente der Geschichte des Rechtes.

Das tue ich um so lieber, als die katholische Kirche keine Bedenken hatte, in einer sehr bedeutsamen Konstitution des II. Vatikanischen Konzils zu versichern, daß auch sie, weil sie »Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute« teilt, fordert, daß »jede Form einer Diskriminierung in den Grundrechten der Person, … da sie dem Plan Gottes widerspricht, beseitigt werden muß« (Gaudium et spes, 1 u. 29).

Die Erklärung der Menschenrechte verkündete eine gewisse Anzahl von grundlegenden Rechten, die allen Gliedern der menschlichen Familie zustehen, und hat damit in entscheidender Weise zur Fortentwicklung des internationalen Rechtes beigetragen. Sie hat in die nationale Rechtsprechung eine Interpellation eingebracht und es für Millionen von Männern und Frauen möglich gemacht, menschenwürdiger zu leben.

Und dennoch: Wer die heutige Welt betrachtet, muß feststellen, daß diese verkündeten, kodifizierten und gefeierten Menschenrechte noch immer schweren und fortgesetzten Verletzungen ausgesetzt sind. Dieses Jahresgedächtnis ist also für jeden der Staaten, die sich gern auf den Text von 1948 berufen, ein Aufruf zur Gewissenserforschung.

Allzu häufig nämlich behauptet sich bei einigen die Tendenz, nach eigenem Ermessen dieses oder jenes Recht auszuwählen und solche, die ihren augenblicklichen Interessen entgegenstehen, zu vernachlässigen. Andere haben keine Bedenken, einzelne Rechte aus ihrem Kontext zu isolieren, um, Freiheit mit Eigenmächtigkeit verwechselnd, besser so handeln zu können, wie es ihnen paßt, oder um sich Vorteile zu sichern, die auf menschliche Solildarität sehr wenig Wert legen. Ohne jeden Zweifel bedrohen solche Haltungen die organische Struktur der Erklärung der Menschenrechte, die jedes Recht abstimmt auf andere Rechte, andere Pflichten und Grenzen, die eine gerechte Sozialordnung erfordert. Im übrigen führen solche Haltungen manchmal zu einem überzogenen Individualismus, der die Stärkeren dazu verführen kann, die Schwachen zu beherrschen und so die feste Verbindung zwischen Freiheit und sozialer Gerechtigkeit, die im Text niedergelegt ist, zu lockern. Lassen wir es also nicht zu, daß mit dem Dahingehen der Jahre dieser fundamentale Text zu einem bloßen Monument wird, das man bewundert, oder, schlimmer noch, zu einem nur mehr in Archiven aufgehobenen Dokument!

Darum möchte ich wiederholen, was ich bei meinem ersten Besuch am Sitz Ihrer Organisation, am 2. Oktober 1979, sagte: »Wenn die Wahrheiten und Prinzipien, die in diesem Dokument enthalten sind, vergessen und übergangen würden und dabei die anfängliche Evidenz verlieren sollten, mit der sie im Augenblick der schmerzhaften Geburt aufleuchteten, dann könnte die hohe Zielsetzung der Organisation der Vereinten Nationen – das heißt, das Zusammenleben der Menschen und der Nationen – von einer neuen Zerstörung bedroht sein« (O.R. dt., Nr. 9 vom 5. Okt. 1979, S. 6). Sie werden also nicht erstaunt sein, wenn der Hl. Stuhl sich gern der Erklärung des Generalsekretärs anschließt, der kürzlich versicherte, daß dieses Jahresgedächtnis Gelegenheit biete, »sich nicht nur zu fragen, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unsere Rechte schützen kann, sondern wie wir die Erklärung angemessen schützen können« (Kofi Annan,Kommission der Menschenrechte, Genf, 23. März 1998).

Der Kampf für die Menschenrechte stellt also immer noch eine Herausforderung dar, die angenommen werden muß, und er erfordert von seiten aller Beteiligten Ausdauer und Kreativität. Wenn es z.B. dem Text von 1948 gelungen ist, einen starren Begriff von der höchsten Gewalt des Staates zu relativieren – einer Gewalt, die ihn von der Rechenschaftsablage über sein Verhalten gegenüber den Bürgern dispensieren würde –, so kann man zur Zeit doch nicht leugnen, daß andere Formen der Souveränität in Erscheinung getreten sind. In der Tat sind heute die internationalen Akteure – Personen oder Organisationen – zahlreich, die sich in Wirklichkeit einer Souveränität erfreuen, vergleichbar jener eines Staates. Sie beeinflussen entscheidend das Schicksal von Millionen von Männern und Frauen. Es wäre also ratsam, die geeigneten Mittel zu finden, um sicher zu sein, daß auch sie die Grundsätze der Erklärung durchführen.

Vor fünfzig Jahren gestattete es im übrigen der politische Kontext der Nachkriegszeit den Verfassern der Erklärung nicht, die Deklaration mit einer anthropologischen Basis und eindeutig moralischen Hinweisen auszustatten, aber sie wußten gut, daß die verkündeten Grundsätze schnell ihren Wert verlieren würden, wenn die internationale Gemeinschaft nicht darauf bedacht wäre, sie in den einzelnen nationalen, kulturellen und religiösen Traditionen zu verwurzeln. Vielleicht ist dies die Aufgabe, die wir jetzt haben, um der Einheit ihres Zukunftsbildes zu dienen, eine berechtigte Pluralität in der Ausübung der von diesem Text verkündeten Freiheit zu fördern und zugleich die Universalität und Unteilbarkeit der Rechte sicherzustellen, womit er sie ausstattet.

Dieses »gemeinsame Verständnis«, auf das die Präambel der Erklärung sich beruft, zu fördern und es mehr und mehr zum letzten Bezugspunkt werden zu lassen, wo menschliche Freiheit und Solidarität zwischen Personen und Kulturen sich begegnen und sich gegenseitig befruchten, das ist die Herausforderung, die angenommen werden muß. Darum würde es bedeuten, das ganze Gebäude der Menschenrechte zu untergraben, wollte man die Universalität, beziehungsweise das Vorhandensein bestimmter Grundprinzipien in Zweifel ziehen.

An diesem Ende des Jahres 1998 sehen wir in der Menschheit um uns her zu viele Brüder und Schwestern, die von Naturkatastrophen niedergeschlagen, durch Krankheiten aufgerieben, in Unwissenheit und Armut entkräftet oder Opfer endloser grausamer Kriege sind. Neben ihnen gibt es andere, besser Versorgte, die vor Unsicherheit geschützt zu sein scheinen und – mitunter prahlerisch – das Notwendige, ja das Überflüssige genießen. Was ist aus dem »Anspruch eines jeden auf eine soziale und internationale Ordnung« geworden, »in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können« (Art. 28)? Die Würde, die Freiheit und das Glück werden nie vollständig sein ohne die Solidarität. Das lehrt uns die beängstigende Geschichte dieser letzten fünfzig Jahre.

Übernehmen wir also dieses kostbare Erbe, und lassen wir es vor allem Frucht bringen für das Glück aller und zur Ehre eines jeden von uns!

Mit dem inständigen Gebet, daß sich unter den Völkern, die Sie vertreten, Brüderlichkeit und Eintracht weiter entfalten mögen, rufe ich auf alle die Fülle des göttlichen Segens herab.

Aus dem Vatikan am 30. November 1998

JOHANNES PAUL II.

 

 


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