Index   Back Top Print

[ DE  - ES  - IT  - LA  - PT ]

ANSPRACHE VON PAPST JOHANNES PAUL II.
AN DIE TEILNEHMER DES KURSES FÜR DIE RICHTER UND BEAMTEN KIRCHLICHER GERICHTSHÖFE

Donnerstag, 13. Dezember 1979

 

Geliebte Söhne!

1. Mit großer Freude empfange ich heute Sie alle, Richter und andere Justizbeamte zusammen mit den Professoren und Dozenten dieses 7. Erneuerungskurses; ich begrüße Sie mit väterlichem Herzen und entspreche gern Ihrem Wunsch, "Petrus zu sehen", in einer offenen Begegnung.

2. Den Dienst der Gerechtigkeit in der Kirche Gottes habe ich stets sehr hochgeschätzt, seine Bedeutung und sein Gewicht nehmen von Tag zu Tag zu. Deshalb möchte ich, dem Beispiel meines ehrwürdigen Vorgängers Paul VI. folgend, der mehrmals zu den Teilnehmern dieses Erneuerungskurses gesprochen hat, das vor allem bekräftigen, und zwar mit seinen eigenen Worten. So sage ich nun mit ihm: "Es hat, so gestehen wir, uns sehr gefreut, daß solche Männer Gelehrte des Kirchenrechts, wie Sie es sind, die aus allen Teilen der Welt hierherkamen sich so eifrig und aufmerksam an diesem Kurs beteiligt haben. Daher erstreckt sich auch auf Sie das Vertrauen, das wir in Ihr Institut setzen, welches an unserer Universität Gregoriana aufgrund weit vorausschauender Überlegungen gegründet wurde. Es ist uns ein väterlicher Trost, zu sehen, daß seine wirksame Tätigkeit immer größeren Einfluß gewinnt" (Ansprache Pauls VI. an die Teilnehmer des 3. Kurses zur Erneuerung des Kirchenrechts für Richter und Beamte, 14. Dezember 1974; AAS 66, 1974, S. 10).

3. Darüber hinaus freue ich mich, bei dieser Gelegenheit den neuen Bestrebungen dieser Fakultät für Kirchenrecht meine Zustimmung und mein Lob aussprechen zu können, wo kürzlich ein besonderes Doktorat für Jurisprudenz eingeführt wurde, durch welches der Praxis besser Rechnung getragen werden soll. Es ist nur recht und billig, diesen Versuch mit einem Wort lobender Anerkennung zu unterstützen und meinen väterlichen Wunsch auszusprechen, daß diese besondere Schule der Rechtswissenschaft zu einem glücklichen Erfolg führen möge.

4. Schließlich sei mir noch gestattet, Ihnen folgenden heiligen Grundsatz ans Herz zu legen; daß nämlich Ihr Dienst und der Dienst an der Gerechtigkeit priesterlich und pastoral ist, wie Papst Paul VI. seligen Andenkens betonte. Sie sind "Priester der Gerechtigkeit", denn in Ihrem edlen Dienst erstrahlt das Licht Gottes, der die absolute Gerechtigkeit ist, und Ihr Dienst als kirchliche Richter dient den Gliedern des Gottesvolkes und hilft da, wo Schwierigkeiten auftauchen (Ansprache an die Sacra Romana Rota vom 17. Februar 1979: AAS 71. 1979, S. 422-427; vgl. S. 423, wo Paul VI. zitiert wird, und AAS 57, 1967, S. 234; Ansprache an die Sacra Romana Rota vom 8. Februar 1973: AAS 65. 1973, S. 101).

5. Dies kommt jedoch nicht zur rechten Auswirkung, wenn man das kanonische Recht nicht im Geheimnis der Kirche begründet sieht (Vgl. Konzilsdekret Optatam totius, Nr. 16a), wenn man es nicht als Element des kirchlichen Lebens pflegt und in den Dienst des erlösten Menschen stellt, wenn es nicht den Sinn für Menschlichkeit mehrt und nicht seiner eigentlichen Natur nach erkannt wird. Denn das Recht der Kirche ist ja nicht nur ein Zeichen menschlicher Gerechtigkeit, sondern auch Zeichen einer höheren Lebensgemeinschaft in Christus, so daß jede sich auf das Kirchenrecht gründende Gerechtigkeit im Licht der Liebe leuchten soll, wie auch das kanonische Rechtsdenken selbst Frucht der Güte und der Liebe ist.

6. Diese göttliche Liebe, in welcher der erlöste Mensch wiedergeboren wird, läßt das wahre Bild des Menschen aufscheinen. Denn der von Gott geschaffene Mensch wird zu Gott erhoben, damit er sich selbst in Gott erkenne und das Bild Gottes in der Liebe der Dreifaltigkeit zum Ausdruck bringe. Das alles, was durch den lebendigen Glauben im Leben der Kirche aufleuchtet, muß auch in Ihrem Dienst widerstrahlen. Was wäre das kirchliche Recht ohne Liebe, was wäre die Gerechtigkeit ohne den Rechtsschutz, und wäre der Rechtsschutz nicht vergebens, wenn er nicht die wahrhaftige und wirksame Anwendung des Rechts darstellte? Was wäre heute wünschenswerter als feierliche Grundsatzerklärungen über das Recht, wenn nicht die volle Anerkennung dieser Rechte? Was muß entschiedener angestrebt werden als deren wirkliche und echte Anwendung?

7. Dieser Rechtsschutz ist hochzuschätzen, besonders in unserer Zeit, wo die Kirche die einzige Beschützerin des erlösten Menschen zu sein scheint. „Christus, der Erlöser, macht ... dem Menschen den Menschen selbst voll kund. Dieses ist wenn man sich so ausdrücken darf die menschliche Dimension im Geheimnis der Erlösung" (Redemptor hominis, Nr. 10.)

8. Diese Wahrheit des erlösten Menschen muß vor allem in der christlichen Ehe und christlichen Familie bewahrt und geschützt werden. Sie sind an erster Stelle Hüter dieses Heiligtums der Ehe, wenn Sie ihr unauflösliches Band der Liebe nicht zu zerbrechen erlauben, die Eintracht der Liebe zu bewahren trachten, gültige Ehen schützen, fruchtbare Ehen ehren und treuen Ehegatten beistehen, damit Sie nicht sehen müssen, daß diese ihre Kinder aufgeben oder vernachlässigen.

9. Das sei Ihr Dienst an der Gerechtigkeit, der ein Abbild der göttlichen Liebe ist. In die Ehe hat Gott nämlich jene Beziehungen der Liebe hineingelegt, durch welche die gegenseitige Liebe in der Frucht dieser Liebe ihren dreifachen Sinn erblickt und erkennt. Denn Gott schuf den Menschen als sein Abbild, als Mann und Frau (vgl. Gen 1, 27), und sagte zu ihnen: "Seid fruchtbar und vermehret euch" (Gen 1, 28). Die Einheit dieser Liebe darf niemand zerstören, denn was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen (vgl. Mt 19, 6), und die Kinder, die die gegenseitige Liebe hervorgebracht hat, darf niemand der Eltern berauben und als Waisen zurücklassen. Dieses Geheimnis ist groß, denn es ist eine Offenbarung des göttlichen Lebens, durch das der Mensch zum Abbild Gottes wurde (vgl. Gen 1, 26).

10. Diese Würde der Ehe ist Ihnen, den Dienern der göttlichen Gerechtigkeit, mit der besonderen Verpflichtung anvertraut, sie unbefleckt zu bewahren, damit die Kirche in diesem Sakrament stets ihr eigenes Leben angedeutet findet, in dem Christus der Bräutigam der Kirche ist (vgl. Eph 5, 25-33).

Das alles, geliebte Söhne, wollte ich Ihnen in Liebe kurz vortragen, um Ihnen Mut zu machen, damit Ihr kirchlicher Dienst noch verstärkt und immer mehr verbessert werde. Das alles bekräftige ich mit meinem Apostolischen Segen, und ich vertraue es voll Zuversicht dem allmächtigen Gott an.

 

© Copyright 1979 - Libreria Editrice Vaticana

 



Copyright © Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana