Index   Back Top Print

[ DE  - EN  - ES  - FR  - IT  - PT ]

SCHREIBEN VON BENEDIKT XVI.
AN DIE VOLLVERSAMMLUNG DER KONGREGATION FÜR DIE
SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE

 

An den verehrten Bruder
Kardinal JOSÉ SARAIVA MARTINS,
Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse

Anläßlich der Vollversammlung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse richte ich an Sie, Herr Kardinal, meinen herzlichen Gruß, den ich gerne auf die an den Arbeiten beteiligten Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe ausweite. Ich grüße außerdem den Sekretär, den Untersekretär, die Konsultoren, die medizinischen Sachverständigen, die Postulatoren und alle anderen, die diesem Dikasterium angehören. Den Gruß verbinde ich mit dem Ausdruck meiner Empfindungen der Wertschätzung und Dankbarkeit für den Dienst, den diese Kongregation der Kirche leistet, indem sie die Selig- und Heiligsprechungsprozesse fördert. »Die Heiligen sind die wahren Lichtträger der Geschichte, weil sie Menschen des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe sind«, wie ich in der Enzyklika Deus caritas est geschrieben habe (Nr. 40). Deshalb hat die Kirche von Anfang an ihr Andenken und ihre Verehrung hoch in Ehren gehalten und hat im Laufe der Jahrhunderte den Verfahren, welche die Diener Gottes zur Ehre der Altäre führen, immer wachsamere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Selig- und Heiligsprechungsprozesse werden in der Tat als »höhere Prozesse« betrachtet und das sowohl aufgrund der Würde des behandelten Gegenstandes als auch aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Leben des Gottesvolkes. Im Lichte dieser Tatsache haben meine Vorgänger des öfteren besondere normative Maßnahmen ergriffen, um die Verfahrensdurchführung und die Untersuchungen zu verbessern. Auch die Errichtung der Heiligen Ritenkongregation durch Sixtus V. im Jahr 1588 zielte darauf ab. Und wie sollte man nicht die umsichtige Gesetzgebung Urbans VIII. in Erinnerung rufen, den Codex des Kanonischen Rechtes von 1917, die Normen Pius’ XI. für die »historischen« Fälle, das Motu proprio Sanctitas clarior und die Apostolische Konstitution Sacra Rituum Congregatio von Paul VI.? Besonders dankbare Erwähnung muß mein Vorgänger Benedikt XIV. finden, der zu Recht als »Lehrmeister« der Selig- und Heiligsprechungsprozesse angesehen wird. In jüngerer Zeit, im Jahre 1983, erließ der geliebte Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution Divinus perfectionis Magister, auf die im selben Jahr die Veröffentlichung der Normae servandae in inquisitionibus ab Episcopis faciendis in Causis Sanctorum folgte.

Die in den über 20 Jahren seit des Erscheinens dieses Textes gesammelte Erfahrung hat dieser Kongregation nahegelegt, eine geeignete »Instruktion für die Durchführung der diözesanen Untersuchung bei Heiligsprechungsprozessen« auszuarbeiten. Die »Instruktion« wendet sich hauptsächlich an die Diözesanbischöfe und ist der erste Punkt auf der Tagesordnung eurer Vollversammlung. Dieses Dokument soll die getreue Anwendung der eben erwähnten Normae servandae erleichtern, um die Seriosität der Erhebungen zu wahren bei Ermittlungen auf Diözesanebene über die Tugenden der Diener Gottes oder Fälle behaupteten Martyriums oder eventuelle Wunder. Die Prozesse müssen mit größter Sorgfalt durchgeführt und die Fälle mit ebensolcher Sorgfalt studiert werden; dabei muß mittels Beweisen aus Zeugenaussagen und Schriftquellen »omnino plenae« gründlich nach der geschichtlichen Wahrheit geforscht werden, denn die Prozesse haben kein anderes Ziel als die Verherrlichung Gottes und das geistliche Wohl der Kirche und aller Menschen, die auf der Suche nach der Wahrheit und nach Vollkommenheit im Geiste des Evangeliums sind. Bei ihrer Entscheidung »coram Deo« darüber, welche Verfahren eingeleitet zu werden verdienen, prüfen die Diözesanhirten zunächst, ob die Kandidaten für die Ehre der Altäre tatsächlich im dauerhaften und weitverbreiteten Ruf der Heiligkeit und der Wunder oder des Martyriums stehen. Der Codex des Kanonischen Rechtes von 1917 beschrieb, wie dieser Ruf der Heiligkeit zu sein habe: »spontanea, non arte aut diligentia procurata, orta ab honestis et gravibus personis, continua, in dies aucta et vigens in praesenti apud maiorem partem populi« (can. 2050, § 2); er ist ein Fingerzeig, durch den Gott die Kirche auf die Menschen hinweist, die es verdienen, auf den Leuchter gestellt zu werden, um »allen im Haus« zu leuchten (Mt 5,15). Es ist klar, daß kein Selig- und Heiligsprechungsprozeß eingeleitet werden kann, wenn ein nachgewiesener Ruf der Heiligkeit fehlt, selbst wenn es sich um Menschen handelt, die sich durch Treue zum Evangelium und besondere kirchliche und soziale Verdienste ausgezeichnet haben.

Das zweite Thema, das von eurer Vollversammlung in Angriff genommen wird, lautet »Das Wunder in Selig- und Heiligsprechungsprozessen«. Es ist bekannt, daß der »Amtsweg«, der zur Kanonisierung führt, seit der Antike den Nachweis der Tugenden verlangt sowie der Wunder, die der Fürsprache des Kandidaten für die Ehre der Altäre zugeschrieben werden. Die Wunder versichern uns nicht nur, daß der Diener Gottes im Himmel in Gemeinschaft mit Gott lebt, sondern sie sind auch eine göttliche Bestätigung des Urteils, das die kirchliche Autorität über sein tugendhaftes Leben zum Ausdruck gebracht hat. Ich wünsche, daß die Vollversammlung dieses Thema im Lichte der kirchlichen Überlieferung, der heutigen Theologie und der am meisten abgesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vertiefen möge. Man darf nicht vergessen, daß in die Untersuchung der behaupteten Wunder der Sachverstand sowohl der Wissenschaftler als auch der Theologen einfließt, obgleich die endgültige Entscheidung der Theologie zusteht, denn nur sie ist in der Lage, dem Wunder eine Interpretation aus dem Glauben zu geben. In den Selig- und Heiligsprechungsverfahren folgt deshalb auf die wissenschaftliche Beurteilung von seiten des Kreises medizinischer Fachleute oder der Sachverständigen die theologische Untersuchung von seiten der Konsultoren und danach der Kardinäle und Bischöfe. Man muß sich außerdem darüber im Klaren sein, daß die ständige Praxis der Kirche ein »physisches« Wunder für notwendig erachtet, und ein Wunder im moralischen Bereich nicht ausreicht.

Das dritte Thema, das eurer Vollversammlung zur Reflexion unterbreitet wird, betrifft das Martyrium, Gabe des Geistes und Erbe der Kirche aller Zeiten (vgl. Lumen gentium, 42). Im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente hat der verehrte Papst Johannes Paul II. angemerkt, daß die Kirche erneut zur Märtyrerkirche geworden ist, und daß daher die Zeugnisse der Märtyrer »soweit als möglich … in der Kirche nicht verlorengehen « dürfen (Nr. 37). Die Märtyrer von gestern und die Märtyrer unserer Zeit geben ihr Leben (»effusio sanguinis«) freiwillig und bewußt in einem höchsten Liebesakt hin, um ihre Treue zu Christus, zum Evangelium und zur Kirche zu bezeugen. Wenn auch die Ursache, die der Antrieb zum Martyrium ist, unverändert bleibt, da sie in Christus ihre Quelle und ihr Vorbild findet, so haben sich doch der kulturelle Kontext des Martyriums und die Vorgehensweisen »ex parte persecutoris« gewandelt: Der Verfolger versucht immer seltener, seine Abneigung gegen den christlichen Glauben oder gegen ein mit den christlichen Tugenden verbundenes Verhalten explizit zum Ausdruck zu bringen, sondern er täuscht andere Gründe vor, die beispielsweise politischer oder gesellschaftlicher Art sein können. Es ist sicherlich notwendig, unanfechtbare Beweise für die Bereitschaft zum Martyrium, zum Blutvergießen, zu finden sowie für seine Annahme seitens des Opfers, aber es ist ebenso notwendig, daß der »odium Fidei« des Verfolgers zutage tritt, direkt oder indirekt, aber stets auf moralisch sichere Weise. Ohne dieses Element gibt es nach der immerwährenden theologischen und juridischen Lehre der Kirche kein echtes Martyrium. In Bezug auf die seligen und heiligen Märtyrer und gemäß der Lehre Benedikts XIV. muß der Begriff des »Martyriums« verstanden werden als »voluntaria mortis perpessio sive tolerantia propter Fidem Christi, vel alium virtutis actum in Deum relatum« (De Servorum Dei beatificatione et Beatorum canonizatione, Prato 1839–1841, Bd. 3, Kap. 11,1). Dies ist die ständige Lehre der Kirche.

Die Themen, die von eurer Vollversammlung untersucht werden, sind zweifellos sehr interessant, und die Überlegungen werden, zusammen mit den eventuell aus ihnen hervorgehenden Vorschlägen, einen wertvollen Beitrag leisten, um die Ziele zu erreichen, die Johannes Paul II. in der Apostolischen Konstitution Divinus perfectionis Magister vorgezeichnet hat, wo er betont: »Nach neuesten Erfahrungen erschien es uns schließlich sehr zweckmäßig, die Art und Weise de Verfahrensdurchführung weiter zu revidieren und die Kongregation für die Heiligsprechung so zu ordnen, daß wir sie auch den wissenschaftlichen Anforderungen und den Anliegen unserer Brüder im Bischofsamt entsprechend gestalten, die oftmals mehr Beweglichkeit des Verfahren selbst verlangten, jedoch unter Wahrung der Gründlichkeit der Erhebungen in einer so schwerwiegenden Angelegenheit. Die vom Zweiten Vatikanischen Konzil aufgestellte Lehre von der Kollegialität vor Augen, glauben wir, es empfehle sich sehr, daß die Bischöfe selbst bei der Behandlung von Heiligsprechungssachen enger dem Apostolischen Stuhl verbunden werden«. In Übereinstimmung mit diesen Vorgaben habe ich nach meiner Wahl auf den Stuhl Petri gerne dem weit verbreiteten Wunsch stattgegeben, bei der Gestaltung der Feier den substantiellen Unterschied zwischen Seligsprechung und Heiligsprechung stärker hervorzuheben und die Teilkirchen sichtbarer in die Zeremonien zur Seligsprechung einzubeziehen, unbeschadet der Tatsache, daß es nur dem römischen Papst zusteht, die öffentliche Verehrung eines Dieners Gottes zu erlauben.

Herr Kardinal, ich danke für den Dienst, den diese Kongregation der Kirche leistet und wünsche allen, die an der Vollversammlung teilnehmen, eine fruchtbringende Arbeit. Durch die Fürsprache aller Heiligen und der Königin der Heiligen rufe ich auf jeden das Licht des Heiligen Geistes herab. Meinerseits sichere ich ein Gebetsgedenken zu und segne alle von Herzen.

Aus dem Vatikan, 24. April 2006

 

BENEDICTUS PP. XVI

 

© Copyright 2006 - Libreria Editrice Vaticana  

    



Copyright © Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana