Index   Back Top Print

[ DE  - EN  - ES  - FR  - IT  - PT ]

  SCHREIBEN VON JOHANNES PAUL II.

BEIM LETZTEN ABENDMAHL

GEWÄHRUNG DES STATUS EINER ÖFFENTLICHEN JURISTISCHEN PERSON
FÜR DIE CARITAS INTERNATIONALIS
GEMÄß DER VORGABEN DES KODEX DES KANONISCHEN RECHTS

 

An den verehrten Bruder
Msgr. YOUHANNA FOUAD EL-HAGE
Maronitischer Erzbischof von Tripolis im Libanon,
Präsident der »Caritas Internationalis«

1. Beim Letzten Abendmahl, am Abend vor seinem Leiden, richtete Jesus, der Herr, eine eindringliche Bitte an die Apostel: »Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben« (Joh 13,34). Von diesem Auftrag gestützt, verkündet die Kirche das Evangelium und spendet die Gnade der Sakramente aus, wobei sie stets darum bemüht ist, ihre Tätigkeit mit dem Zeugnis der Liebe zu verbinden.

Das Leben der christlichen Gemeinschaft war so von Anfang an von einer aktiven Nächstenliebe geprägt, die ihren Ausdruck vor allem in der Aufmerksamkeit gegenüber den Armen und Schwachen findet (vgl. Apg 2,42–47). Außerdem sind seit etwa zwei Jahrhunderten auf Diözesanund Gemeindeebene Gruppen entstanden, die sich zum Ziel setzen, den Bedürftigen zu helfen. Später nahmen sie den Namen »Caritas« an und begannen, sich auch auf nationaler und internationaler Ebene zusammenzuschließen.

Im Rahmen des Heiligen Jahres 1950 beschloß mein verehrter Vorgänger, der Diener Gottes Pius XII., in Rom eine Institution ins Leben zu rufen, die auf Ebene der Universalkirche die nationalen, von den jeweiligen Episkopaten genehmigten karitativen Strukturen vereinen sollte, um deren gegenseitige Kenntnis, Koordination und Zusammenarbeit bei der Durchführung der karitativen und sozialen Tätigkeit in den verschiedenen Teilen der Welt zu fördern. Auch meine anderen Vorgänger seligen Angedenkens haben das Wachstum von »Caritas Internationalis« mit väterlichem und tatkräftigem Interesse verfolgt: Der Diener Gottes Paul VI. konnte mit Genugtuung feststellen, daß sie »überall am Werk ist« (Enzyklika Populorum progressio, 46).

2. Gegründet wurde die »Caritas Internationalis« auf Anregung des Apostolischen Stuhls, der dann auch ihre Aktivitäten begleitet und geführt hat. Sie ist in Form einer Konföderation von karitativen Einrichtungen, im allgemeinen der nationalen Caritas-Verbände, strukturiert. Diese Konföderation beschneidet in keiner Weise die Unabhängigkeit der einzelnen Caritas-Verbände, sondern begünstigt im Gegenteil deren Zusammenarbeit, indem sie Aufgaben der Betreuung, Koordination und Vertretung wahrnimmt. Aufgrund ihres Ursprungs und Wesens ist die »Caritas Internationalis« also eng an die Hirten der Kirche gebunden, insbesondere an den Nachfolger Petri, der in der universalen Gemeinschaft den Vorsitz in der Liebe führt (vgl. hl. Ignatius von Antiochien, Ep. ad Romanos, Proem.); ihre Aktion ist vom Evangelium und von der kirchlichen Tradition inspiriert.

Seit ihrer Gründung hat die »Caritas Internationalis« durch ihre Mitgliedsorganisationen zahlreiche wichtige Initiativen durchgeführt, die ihr die Anerkennung auch der weltlichen Behörden und hohes Ansehen eingebracht haben.

3. Zur Bestätigung der Stellung dieses verdienstvollen Verbandes innerhalb der Kirche wird daher dem ausdrücklichen Antrag in diesem Sinne stattgegeben: Kraft meiner apostolischen Befugnisse und gemäß der Vorgaben des Codex des Kanonischen Rechtes gewähre ich der »Caritas Internationalis« den Status einer öffentlichen juristischen Person (vgl. cann. 116–123 CIC). Außerdem bestätige ich ihre Statuten und ihre Geschäftsordnung, die im Lichte der Weisungen dieses Schreibens zu interpretieren sind. Jede Änderung derselben bedarf zur Rechtswirksamkeit meiner Bestätigung; gleiches gilt für eine Verlegung des Sitzes der Einrichtung, der sich gegenwärtig in Rom befindet.

Wegen der besonderen Beziehung zwischen der »Caritas Internationalis« und dem Apostolischen Stuhl muß die Kandidatenliste für das Amt des Präsidenten und des Generalsekretärs der Konföderation dem Papst zur Genehmigung unterbreitet werden, bevor sie der Generalversammlung offiziell zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden kann.

Nach Anhörung der diesbezüglichen Meinungen ernennt der Heilige Stuhl außerdem einen kirchlichen Assistenten, der von Rechts wegen an der Tätigkeit der Verbandsorgane teilnimmt.

4. Unter Berücksichtigung der Anweisungen in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus (vgl. Art. 146, § 2) betraue ich den Päpstlichen Rat »Cor Unum« mit der Aufgabe, die Aktivitäten der »Caritas Internationalis« – sowohl auf internationaler Ebene als auch in ihren regionalen Abteilungen – zu begleiten und zu unterstützen. Das Dikasterium muß daher in angemessenem Umfang über die Initiativen des Verbands auf den verschiedenen Ebenen informiert werden, und es nimmt »de iure« an den Sitzungen seiner Organe wie auch an den Sitzungen zur Koordinierung der von »Caritas Internationalis« organisierten Aktivitäten teil. Der obengenannte Päpstliche Rat wird dazu beitragen, den kirchlichen Geist in der Vereinigung lebendig zu halten; besonders wird er darüber wachen, daß die von ihren Mitgliedern in internationaler Koordination durchgeführten Maßnahmen auch in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortskirchen und ihren Hirten verwirklicht werden. Schließlich wird die »Caritas Internationalis« dafür Sorge tragen, dem Päpstlichen Rat »Cor Unum« die Richtlinien, die sie herauszugeben beabsichtigt, vor ihrer Veröffentlichung vorzulegen.

5. Für ihre Initiativen auf internationaler Ebene, vor allem im Hinblick auf die internationalen Organisationen und in Regionen der Welt mit besonderen Schwierigkeiten, wird sich die »Caritas Internationalis« außerdem mit dem Staatssekretariat in Verbindung setzen.

Bei Einzelfragen kann die »Caritas Internationalis« auch in Zusammenarbeit mit anderen Dikasterien der Römischen Kurie tätig werden, namentlich mit dem Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden, dem Päpstlichen Rat für die Migranten und Menschen unterwegs, dem Päpstlichen Rat für die Pastoral im Krankendienst, entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche, die in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus festgelegt sind.

6. Während ich den Wunsch ausspreche, daß dieser Akt die Bande der Gemeinschaft der »Caritas Internationalis« mit der Universalkirche festige, ordne ich an, daß die obigen Verfügungen gewissenhaft befolgt werden. Ich empfehle den Einsatz und die Tätigkeit dieser Konföderation der Fürsprache Unserer Lieben Frau von der Heimsuchung und des hl. Martin von Porres, ihrer himmlischen Schutzpatrone, und erteile Ihnen, verehrter Bruder, und allen Mitgliedern meinen besonderen Apostolischen Segen.

Aus Castelgandolfo, am 16. September 2004

IOANNES PAULUS II

 



Copyright © Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana