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SCHREIBEN VON BENEDIKT XVI.
AN KARDINAL FIORENZO ANGELINI
ANLÄSSLICH DES 50JÄHRIGEN JUBILÄUMS
SEINER BISCHOFSWEIHE

 

An den verehrten Bruder
FIORENZO KARDINAL ANGELINI

Am kommenden 29. Juli werden Sie, Herr Kardinal, das 50jährige Jubiläum Ihrer Bischofsweihe begehen, die in der Kirche »Sant’Ignazio« in Rom stattfand, derselben Stadt, in der Sie am 1. August 1916 geboren wurden. Das bedeutet, daß Sie drei Tage später auch Ihren 90. Geburtstag feiern werden. Aus diesem freudigen Anlaß möchte ich Ihnen herzlich gratulieren und Ihnen meine besten Wünsche zukommen lassen. Ich versichere Sie meines besonderen Gebetsgedenkens, und gemeinsam mit Ihnen danke ich dem Herrn für die vielen Gaben, mit denen er Ihr Leben und Ihren Dienst bereichert hat, zum Aufbau der Kirche in Rom, in Italien und in der Welt. Im Zusammenhang dieser dankbaren Anerkennung möchte ich gerne, zumindest in groben Zügen, das in Erinnerung rufen, was die göttliche Vorsehung Ihnen in diesen 50 Jahren zu verwirklichen gewährt hat.

Als der Heilige Vater Pius XII., seligen Angedenkens, Sie zum Titularbischof von Messene ernannte, bekleideten Sie bereits seit über zehn Jahren das Amt des kirchlichen Zentralassistenten des männlichen Zweiges der Katholischen Aktion und erst seit wenigen Monaten das Amt des Delegierten für die Krankenhäuser und Kliniken der Diözese Rom. Die Bischofswürde verstärkte noch den Eifer, der Sie bereits auszeichnete und der insbesondere bezeugt wird durch die Entstehung der Kirche »San Leone Magno« im Stadtteil »Prenestino« und des »Zentrums Pio XII per un Mondo Migliore« an der »Via dei Laghi«. Seit der Bischofsweihe widmeten Sie sich ganz der Krankenpastoral, deren Organisation auf Diözesanebene durch Sie ermöglicht wurde, was positive Auswirkungen sowohl in Italien als auch im Ausland hatte.

Der sel. Johannes XXIII. ernannte Sie zum nationalen kirchlichen Assistenten der Katholischen Ärzte Italiens, eines Verbandes, den Sie selbst angeregt hatten und der sich sehr stark entwickelte, so sehr, daß er sich zum Förderer der Internationalen Föderation der Katholischen Ärzteverbände machen konnte. Zu dieser Bildungstätigkeit unter den Ärzten kam dann die Arbeit zur Unterstützung des Pastoraldienstes der Krankenhausseelsorger hinzu und im Anschluß daran das Bemühen um die Anregung wissenschaftlicher Forschung im medizinischen Bereich, deren zentrales Anliegen stets die Förderung und der Schutz der menschlichen Person war.

Auch mit der Sichtweise und den Zielen des geliebten Papstes Johannes Paul II. standen Sie in vollkommenem Einklang, und Ihre einsatzfreudige Mitarbeit führte zur Einrichtung des Päpstlichen Rates für die Pastoral im Krankendienst, mit dessen Vorsitz der Papst Sie betraute. Unter Ihrer Leitung gelang es diesem Dikasterium, in den Teilkirchen in aller Welt jene vorrangige Aufmerksamkeit für die Kranken zu fördern, der sich der Christ im Licht der Lehre des Evangeliums nicht entziehen kann. In diesem Zusammenhang haben Sie auch im Vatikan eine Reihe Internationaler Jahreskonferenzen zu Themen organisiert, die im Gesundheitswesen große Bedeutung besitzen. Ferner waren Sie verantwortlich für die Veröffentlichung der ersten Zählung katholischer Einrichtungen im Bereich des Gesundheitswesens sowie für die Ausarbeitung und Veröffentlichung der ersten »Charta der im Gesundheitsdienst tätigen Personen«. Unter Ihrem Vorsitz wurde auch der Welttag der Kranken eingeführt und die Päpstliche Akademie für das Leben geplant.

Die feste Überzeugung, daß die Verteidigung des Lebens und die pastorale Aufmerksamkeit gegenüber dem menschlichen Leiden ideologische Grenzen überschreiten, hat Sie, verehrter Bruder, ferner veranlaßt, verschiedene Nationen, die sich in den unterschiedlichsten und schwierigsten politischen Lagen befanden, zu besuchen oder dort an Tagungen teilzunehmen, um überall die grundlegenden menschlichen und christlichen Werte zu verkünden und alle einzuladen, mit vereinten Kräften dem leidenden Menschen zu dienen. In Anerkennung eines solch hochherzigen Einsatzes in einem Bereich von grundlegender Bedeutung hat Papst Johannes Paul II. Sie im Konsistorium vom 28. Juni 1991 zum Kardinal kreiert.

Bestärkt durch dieses neuerliche Zeichen päpstlichen Wohlwollens und in vollkommener Fortsetzung eines Lebens im Dienst am Menschen, insbesondere am leidenden Menschen, haben Sie in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit der benediktinischen Kongregation der Sühneschwestern vom Heiligen Antlitz unseres Herrn Jesus Christus das »Internationale Institut für die Forschung über das Antlitz Christi« gegründet und internationale Jahreskongresse gefördert, die in diesem Jahr zum zehnten Mal stattfinden. Dank der erwähnten Kongregation und gemäß dem ausdrücklichen Wunsch ihres Gründers, des Dieners Gottes Abt Ildebrando Gregori, findet Ihre Hirtensorge auch heute noch Ausdruck in neuen Initiativen, die belohnt werden durch wertvolle Berufungen zum geweihten Leben, sowie in Hilfswerken im Gesundheits- und Schulwesen in Polen, Rumänien, Indien und der Demokratischen Republik Kongo.

Von den Werken Gottes zu sprechen heißt Gott preisen. Daher habe ich an die umfassende Arbeit erinnern wollen, die Sie, Herr Kardinal, im Weinberg des Herrn geleistet haben und noch immer leisten, um Gott zu danken und gleichzeitig das Verdienst dessen anzuerkennen, der es verstanden hat, sich zum fügsamen, weisen und eifrigen Werkzeug seiner göttlichen Initiative zu machen. Verehrter Bruder, ich weiß, daß es dem Wunsch Ihres Herzens entspricht, wenn ich allen Dank an die allerseligste Jungfrau richte, die Sie stets als inspirierende Kraft und Stütze Ihres Dienstes betrachtet haben, seit Ihren Jahren im Römischen Seminar, wo Sie gelernt haben, sich mit der schönen Anrufung »Mater mea, fiducia mea« an sie zu wenden. Möge die Fürsprache der Jungfrau Maria Ihnen weiterhin reiche himmlische Gaben erwirken, als deren Unterpfand ich Ihnen mit Zuneigung meinen besonderen Apostolischen Segen erteile, in den ich gerne die Sühneschwestern vom Heiligen Antlitz unseres Herrn Jesus Christus und alle Ihnen nahestehenden Personen einbeziehe.

Aus dem Vatikan, am 6. Juli 2006

BENEDICTUS PP. XVI

 

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